Bankverbindung:
Hannoversche Volksbank
IBAN: DE 31 2519 0001 0939 6101 00
Stichwort: Zustiftung
Die ABC-Club Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Erfahrungsaustausches von Familien mit
Mehrlingskindern, Mehrlingsgeborenen sowie von Berufsgruppen, die medizinisch, pädagogisch, psychologisch Themen und Probleme der Mehrlingssituation in Wissenschaft, Forschung und Erziehung behandeln.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Projekten und Maßnahmen des ABC-Club e.V. Förderung von Projekten auf dem Gebiet der ethischen Bewusstseinsbildung
wie Tagungen , Informationsschriften zu den Bereichen Reproduktionsmedizin, Pädiatrie, Behinderungen, Psychologie unter der Berücksichtigung der Mehrlingsthematik.
Förderung von und Kooperation zwischen gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Förderung von Bestrebungen gemeinnütziger Mehrlingsvereine zur Verbesserung der soziopsychologischen Familiensituation insbesondere unter wirtschaftspolitischen Kriterien.
Wir möchten uns recht herzlich für Ihr Interesse an der Stiftung bedanken, in der stillen Hoffnung, dass im Laufe der Zeit auch das Stiftungskapital weiter wachsen möge.
Fakten
Mit dem Grundstockvermögen von 3.000,00 € wurde die Stiftung als von der Bürgerstiftung Hannover treuhänderisch verwaltete gemeinnützige Stiftung am 22. August 2002 errichtet.
Am 13. September 2002 genehmigte das Finanzamt das » Stiftungsgeschäft [51 KB] , die » Satzung der Stiftung [80 KB] und den » Treuhandvertrag [59 KB] und erkannte die Gemeinnützigkeit an.
Die gemeinnützige ABC-Club-Stiftung ist rechtlich eine unselbstständige Stiftung. Sie wird von der Bürgerstiftung Hannover treuhänderisch verwaltet. Das bedeutet, dass der Stifter mit den verwaltungstechnischen Dingen nicht belastet ist. Dies ist im Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Stiftungsverwalter geregelt
Wer gerne mehr über die Bürgerstiftung wissen möchte, schaue im Internet unter
» http://www.buergerstiftung-hannover.de
Zustiftung
Ein ständig wachsendes Stiftungskapital gewährleistet auch über Generationen hinweg Handlungsfähigkeit. Das Stiftungsvermögen darf nicht angetastet werden und muss in seiner Substanz erhalten bleiben.
Mit jedem Betrag helft Ihr / helfen Sie das Kapital für die Handlungsfähigkeit der Stiftung anzusparen. Für die Zukunft bedeutet das eine dauerhafte Förderung von Projekten gemäß dem Stiftungszweck.
Wer mithelfen möchte, dass die ABC-Club-Stiftung
-Stiftung für Mehrlingsfamilien-
auf gesunden Beinen stehen kann, richte seine Zuwendungen bitte mit folgender Bankverbindung an die
ABC-Club-Stiftung
Hannoversche Volksbank
IBAN : DE 31 2519 0001 0939 6101 00
Stichwort: Zustiftung
Dabei unter Verwendungszweck unbedingt „Zustiftung“ angeben. Überweisungen bis 300,00 € werden vom Finanzamt durch den Überweisungsbeleg anerkannt. Für größere Beträge wird eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Daher ist es wichtig, auf dem Überweisungsträger genau den Namen und die Adresse anzugeben, damit durch die Bürgerstiftung Hannover die Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Steuerrechtliche Informationen
Grundlage für relevante Steuervorteile für Zuwendungsgeber ist das Einkommen- steuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Gesetz zur weiteren Förderung von Stiftungen.
Stiftungsbeirat
Dr. Ricarda Behrens
(Mitglied im ABC-Club e.V.)
Dr. Johanne Waßmuth
(Mitglied im ABC-Club e. V.)
Hartmut Hartleb
(Mitglied im ABC-Club e.V.)
Dorothea Maekeler
Stifterin/Vorsitzende des Beirates
Maria Schlosser
Regionalvertretung im ABC-Club e.V.
beratend:
Bürgerstiftung Hannover